Unstimmigkeitsmeldungen

Unstimmigkeitsmeldungen

Wie stellen Sie eine Unstimmigkeit fest und melden sie?

Wir unterscheiden §23a I 4 GwG folgend zwischen drei verschiedenen Arten von Unstimmigkeiten:

A) Die Rechtseinheit ist im Transparenzregister nicht aufzufinden.
Diese Meldung kann direkt bei der Dokumentenbestellung initiiert werden:

 

Im Folgenden ist der erscheinende Dialog auszufüllen.

B) Es wurden wirtschaftlich Berechtigte ermittelt, welche nicht dem Transparenzregister gemeldet wurden      

Die Möglichkeit dieser Unstimmigkeitsmeldung wird im Reiter “Transparenzregister” im Falle eines Negativattests sowie keinen UBOs durch eine GWG-Auskunft zur Verfügung gestellt:

 

C) Alle wirtschaftlich Berechtigten konnten ermittelt werden, aber diese oder einzelne Angaben weichen von den Registern ab. Hier kann es wieder zu den drei Szenarien kommen, die im Abschnitt “Abgleich der Daten” erläutert wurden.

  1. Ein wirtschaftlich Berechtigter ist lediglich in den Registern, aber nicht in den eigenen Daten vorhanden: Der wirtschaftlich Berechtigte ist nur auf der linken Seite zu finden. Sie müssen nun auf der rechten Seite, alle Informationen eingeben und in die untere Checkbox bestätigen. Nun erscheint der wirtschaftlich Berechtigte im Dialog bei dem Auslösen der Meldung:              

         

 

  1. Ein wirtschaftlich Berechtigter ist zwar in den eigenen Daten, aber nicht in den Registern zu finden: Das Vorgehen ist identisch zu 1. bis auf den Fakt, dass der wirtschaftlich Berechtigte rechtsseitig vorzufinden ist. Wieder muss die Checkbox zum Hinzufügen selektiert werden. Weitere wirtschaftlich Berechtigte können auch mit Button “Wirtschaftlich Berechtigte Hinzufügen” hinzugefügt werden, um sie der Meldung anzuhängen (wenn diese noch nicht in der Akte vorhanden sind).                                                                                  

  2. Ein wirtschaftlich Berechtiger ist sowohl in den eigenen Daten, als auch den Registern vorhanden, aber die dazugehörigen Daten sind nicht identisch: Das Vorgehen ist identisch zu 1. und 2. bis auf den Fakt, dass der wirtschaftlich Berechtigte beiseitig vorzufinden ist. Wieder muss die Checkbox zum Hinzufügen selektiert werden.                                                                             

Es ist zu unterstreichen, dass immer die wirtschaftlich Berechtigten der rechten Spalte der Meldung hinzugefügt wird. Eine ergänzende Modellierung der genauen Vorgehensweise können sie dem Anhang entnehmen.

Die von uns ermittelte Unstimmigkeitsmeldung ist als Empfehlung zu verstehen.

Woher erhalte ich die Rückmeldung zu den Unstimmigkeitsmeldungen?

Unstimmigkeitsmeldungen werden vom Bundesanzeiger bearbeitet. Von diesem bekommen Sie auch Rückmeldung zu Unstimmigkeitsmeldungen, die Sie gesendet haben (üblicherweise per Mail an die Adresse des Transparenzregister-Accounts).


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