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Modellierung unserer Unstimmigkeitsprüfung

Der nachfolgende Prozess geschieht zu großen Teilen automatisch. Damit Sie aber nachvollziehen können, welche Schritte diesem Prozess zugrunde liegen, haben wir den gesamten Prozess moduliert. 

 unstimmigkeitspruefung 

In unserer Anwendung erfolgt die Suche nach der Rechtseinheit, für die ein Transparenzregisterauszug bestellt werden soll, in mehreren Teilschritten.

Zu Beginn haben Sie das in Frage stehende Unternehmen bereits gesucht und Ihrem Bestand beigefügt. Eine genaue Beschreibung dieser Vorgehensweise können Sie unserem Schritt-für-Schritt Anleitung entnehmen. 


Zur Bestellung des Transparenzregisterauszugs bieten wir Ihnen eine Liste möglicher Treffer an. Um Tippfehler etc. auszuschließen, kann die Liste auch ähnliche Treffer beinhalten. 



Fall A (vgl. Abbildung 9):

Ist die Rechtseinheit beim Transparenzregister nicht zu finden, kann eine Unstimmigkeitsmeldung aufgegeben werden.


Hierzu werden Sie nach der entsprechenden Auswahl darum gebeten, die Rechtsform der transparenzpflichtigen Rechtseinheit anzugeben. Dies dient dem korrekten Ausfüllen der Unstimmigkeitsmeldung.

  

Im Anschluss werden Ihnen nochmals alle Informationen des betroffenen Unternehmens aufgezeigt, mit der Möglichkeit, diese auch nochmal zubearbeiten
 

Wenn Sie das Unternehmen hingegen gefunden haben, erhalten Sie nach ein paar Tagen den Transparenzregisterauszug. Im Folgenden können Sie, je nach Inhalt Ihres Dokuments, die weitere Vorgehensweise nachvollziehen.

Szenario: Negativattest

negativtest

Falls Sie vom Transparenzregister einen Negativattest erhalten haben, prüft unsere Anwendung im nächsten Schritt auf entsprechende Einträge im Handelsregister und, falls von Ihnen angegeben, auf von Ihnen ermittelte wirtschaftliche Berechtigte.


Fall B

Sollte trotz Abgleich keine Eintragung ermittelt worden sein, deutet dies darauf hin, dass zu Unrecht von der Meldefiktion Gebrauch gemacht wurde, was zu Unstimmigkeitsmeldung (B) führt.


Wurden hingegen Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten ermittelt, werden diese im nächsten Schritt auf Vollständigkeit überprüft.


Fall C

Sind die Angaben unvollständig, ist wiederum eine Unstimmigkeitsmeldung an das Transparenzregister abzugeben.


Szenario: Transparenzregisterauszug erhalten

 transparenzregisterauszug

Wenn Sie einen Transparenzregisterauszug erhalten haben, fügen wir diesem zunächst, falls vorhanden, die von Ihnen ermittelten wirtschaftlichen Berechtigten hinzu.

Im nächsten Schritt wird anhand von Vor- und Nachnamen sowie dem Geburtstag nach Treffern im Handelsregister gesucht. Die Suche erfolgt dabei nur nach Hardmatch.

tabelle


Fall D

Sollten bei dem ersten Abgleich Unterschiede festgestellt werden, kann dies als Unstimmigkeitsmeldung an das Transparenzregister geschickt werden.


Wenn im ersten Abgleich keine Verschiedenheiten erkannt wurden, werden im nächsten Schritt alle übrigen Informationen abgeglichen.


Fall E

Kommt es hier zu Unstimmigkeiten, können Sie diese wiederum an das Transparenzregister melden.


Im letzten Schritt, falls auch die übrigen Informationen keine Unterschiede aufweisen, wird auf Vollständigkeit der Angaben geprüft.


Fall F

Sind die Angaben nicht vollständig, können Sie dies ebenfalls an das Transparenzregister melden.