Unstimmigkeitsmeldungen ab Juli 2024

Unstimmigkeitsmeldungen ab Juli 2024

Voraussetzungen für eine Unstimmigkeitsmeldung

Um eine Unstimmigkeitsmeldung einreichen zu können, ist es notwendig, dass in ihrer KYCnow-Akte bereits wirtschaftlich Berechtigte hinterlegt sind und ein Transparenzregisterauszug erfolgreich bestellt wurde.
Sollte eine Unstimmigkeitsprüfung nicht möglich sein, wird Ihnen das oben anhand einer Meldung angezeigt.

Wie stellen Sie eine Unstimmigkeitsmeldung fest und melden sie?

Unter dem Punkt "Unstimmigkeitsprüfung" können Sie die Ihnen vorliegenden Daten aus KYCnow direkt mit den Daten aus dem Transparenzregister abgleichen.
Unten haben Sie dann die Möglichkeit, eine Unstimmigkeitsmeldung abzugeben.




Mit dem Einreichen einer Unstimmigkeitsmeldung öffnet sich ein Pop-Up Fenster, in dem die EKRN einzutragen ist.
Falls Sie einen Schnittstellen-Account nutzen und bereits einen Transparenzregisterauszug bestellt haben, ist diese bereits vorausgefüllt.
Falls nicht, lässt sich diese Nummer direkt aus dem Transparenzregisterauszug unter "Dokumente" kopieren.
Zusätzlich müssen Sie noch auswählen, welche Art von wirtschaftlich Berechtigten vorliegt.



Auf den nächsten Seiten haben Sie die Möglichkeit, nochmals Ihre Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten einzusehen und ggf. zu editieren. Auf Seite 4 des Pop-Up-Fensters können Sie dann alle Daten Prüfen und die Unstimmigkeitsmeldung  absenden.


Unstimmigkeitsmeldung wurde abgegeben

Nachdem Sie erfolgreich Ihre Unstimmigkeitsmeldung abgegeben haben, erscheint eine Meldung, wann sie von wem aufgegeben wurde.
Sie haben die Möglichkeit, sich eine pseudonymisierte Eingangsbestätigung als PDF-Datei herunterzuladen.
Weitere Unstimmigkeiten können Sie bequem mit Klick auf "Prüfung erneut starten" abgeben.

Es liegen keine Unstimmigkeiten vor

Sollten Sie in Ihrem Prüfvorgang keine Unstimmigkeiten festgestellt haben, können Sie dies mit Klick auf den linken Button festhalten.

Auch diese Meldung wird für Sie in Ihrer KYCnow-Akte festgehalten, sodass Sie jederzeit nachvollziehen können, zu welchem Zeitpunkt die letzte Prüfung stattfand.


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