Nachdem die Abfrage durch den Bundesanzeiger bestätigt und der Transparenzregisterauszug durch KYCnow beschafft wurde, werden die ausgelesenen Daten im Reiter Transparenzregister tabellarisch in zwei Spalten dargestellt.
In der linken Spalte sind alle wirtschaftlich Berechtigten aus dem Transparenzregister sowie der Schufa GWG-Auskunft (und damit u.a. dem Handelsregister) aufgelistet. Die rechte Spalte listet alle wirtschaftlich Berechtigten aus dem KYCnow Reiter “Personen” auf. Das Tool versucht sogenannte Matches zu finden, indem es prüft, ob Name und Geburtstdatum von wirtschaftlich Berechtigten aus den Registern mit jenen aus KYCnow übereinstimmen. Daraus resultierend sind folgende potenzielle Unstimmigkeiten visuell sehr schnell erkennbar:
Im Folgenden weitere Beispielszenarien.
Wenn wir Unstimmigkeiten bei einer wirtschaftlich berechtigten Person feststellen, markieren wir die Felder rot. Möchten Sie einen wirtschaftlich Berechtigten ihrer Unstimmigkeitsmeldung beifügen, müssen Sie dies unten links auswählen.
Sie können unter dem Reiter „Transparenzregister“ außerdem auch:
Macht das betrachtete Unternehmen von der Meldefiktion Gebrauch, äußert sich das in einem leeren Transparenzregisterauszug (Negativattest). Der wirtschaftlich Berechtigte muss in diesem Fall aus dem Handelsregister oder einem der anderen Register nach §20 II 1 GwG zu entnehmen sein.
Diese Information kann mithilfe der GWG-Auskunft bezogen werden, denn die GWG-Auskunft greift bei der Berechnung von wirtschaftlich Berechtigten auf die Daten aus dem Handelsregister zurück. Haben Sie die GWG-Auskunft im Reiter “Personen” bestellt, teilen wir Ihnen sowohl die Mitteilungsfiktion als auch die entsprechende Quelle mit.
Es kann vorkommen, dass Ihnen eine Person doppelt angezeigt wird. Dies passiert, wenn ein Eintrag sowohl in das Transparenzregister als auch in eines der anderen möglichen Register erfolgt.