Abgleich der Daten

Abgleich der Daten

Nachdem die Abfrage durch den Bundesanzeiger bestätigt und der Transparenzregisterauszug mithilfe von KYCnow beschafft wurde, werden die ausgelesenen Daten im Reiter Transparenzregister tabellarisch in zwei Spalten dargestellt.

In der linken Spalte sind alle wirtschaftlich Berechtigten aus dem Transparenzregister sowie der Schufa GWG-Auskunft (und damit u.a. dem Handelsregister) aufgelistet. Die rechte Spalte listet alle wirtschaftlich Berechtigten aus dem KYCnow Reiter “Personen” auf. Das Tool versucht sogenannte Matches zu finden, indem es prüft, ob Name und Geburtsdatum von wirtschaftlich Berechtigten aus den Registern mit jenen aus KYCnow übereinstimmen. Daraus resultierend sind folgende potenzielle Unstimmigkeiten visuell sehr schnell erkennbar:

  1. Ein wirtschaftlich Berechtigter ist lediglich in den Registern, aber nicht in den eigenen Daten vorhanden: Diese Person würde nur in der linken Spalte auffindbar sein.
  2. Ein wirtschaftlich Berechtigter ist zwar in den eigenen Daten, aber nicht in den Registern zu finden: In diesem Fall würde die Person lediglich in der rechten Spalte aufgelistet sein.
  3. Ein wirtschaftlich Berechtigter ist sowohl in den eigenen Daten, als auch den Registern vorhanden, aber die dazugehörigen Daten sind nicht identisch. Dies wäre beispielsweise der Fall, falls man Vergleichsdaten bei einem wirtschaftlich Berechtigten aus der Schufa GWG-Auskunft im Reiter Personen ändert. Dann würde eine Abweichung zwischen den originären Daten und den einem vorliegenden angezeigt werden.

Im Folgenden weitere Beispielszenarien.

Beispiel 1: Keine Unstimmigkeiten festgestellt                                           

Wenn wir Unstimmigkeiten bei einer wirtschaftlich berechtigten Person feststellen, markieren wir die Felder rot. Möchten Sie einen wirtschaftlich Berechtigten ihrer Unstimmigkeitsmeldung beifügen, müssen Sie dies unten links auswählen.

Beispiel 2: Unstimmigkeiten festgestellt

Sie können unter dem Reiter „Transparenzregister“ außerdem auch:

  1. Angeben, dass sich weitere wirtschaftlich Berechtigte aus anderen Registern ergeben.
  2. Eine weitere wirtschaftlich berechtigte Person Ihrer KYCnow-Akte beifügen. Wenn Sie darauf klicken, erscheint darüber eine neue Kartei für einen wirtschaftlich Berechtigten, in der Sie alle ermittelten Angaben händisch eintragen können.
  3. Eine Unstimmigkeitsmeldung auslösen. Wenn Sie eine Unstimmigkeitsmeldung auslösen, werden sämtliche Unstimmigkeiten, die Sie erkannt und ausgewählt haben automatisch an das Transparenzregister übermittelt
  4. Den Transparenzregisterauszug als PDF-Datei herunterladen.                       

Beispiel 3: Das Transparenzregister liefert mir keine wirtschaftlich Berechtigten

Für den Fall, dass Sie einen leeren Transparenzregisterauszug erhalten, ist in aller Regel eine Unstimmigkeitsmeldung abzugeben.

Es kann vorkommen, dass Ihnen eine Person doppelt angezeigt wird. Dies passiert, wenn ein Eintrag sowohl in das Transparenzregister als auch in eines der anderen möglichen Register erfolgt ist.