Namescreening

Namescreening

Im Reiter Namescreeening können Sie einsehen, welche Begriffe im Zuge des Namescreenings überprüft wurden und welche Treffer gefunden wurden. Das Namescreening durchsucht PEP-, Sanktions- (Terror und Embargo), Watch- und Blacklisten nach:

  • Dem Unternehmensnamen
  • Den Namen der wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens
  • Den gesetzlichen Vertretern

Werden keine Treffer gefunden, impliziert dies, dass es den Suchbegriff in keiner der verfügbaren Listen gibt oder angezeigte Informationen als nicht relevant eingestuft wurden. In den Ergebnissen werden auch ähnliche Namen dargestellt, um Tippfehlerrisiken zu minimieren. Sie können die Relevanz aller Informationen überprüfen und damit auch ob die Informationen dem Fall beigefügt werden sollen.

Hier können Sie durch Ankreuzen der Kontrollkästchen auswählen, welche Listen Sie bei der Namensprüfung überprüfen möchten:


Hier können Sie filtern, ob die Funktionsträger (hier auch welche Führungsebenen alle geprüft werden sollen), falls es auftretende Personen gibt, ob diese auch geprüft werden sollen. Sie können auch wählen, ob alle oder nur einzelne Personen geprüft werden sollen und ob zwischengeschaltete Unternehmen geprüft werden sollen:






Mit diesem Schieberegler haben Sie die Möglichkeit, die Treffer nach der Trefferquote zu filtern:



Die Trefferquote wird durch die Anzahl der übereinstimmenden Buchstaben auf den richtigen Plätzen bestimmt.
Suchen Sie zum Beispiel nach einem Max Mustermann mit der Trefferquote 85%, kann Ihnen auch ein Max Mastermunn angezeigt werden. Hier stehen 11 von 13 Buchstaben auf den richtigen Feldern = 85%. 
Ausgenommen von dieser Regel sind Zeichen, die durch andere Zeichen ersetzt wurden, wie etwa ö durch oe.
Unten stehend finden Sie eine Liste mit allen ersetzbaren Zeichen:

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