Akte anlegen

Akte anlegen


Um eine neue KYC-Akte zu eröffnen, müssen Sie zunächst eine Akte anlegen. 
Mit Eingabe des zu überprüfenden Unternehmen in der Suchleiste können Sie aus einer Trefferliste das gewünschte Unternehmen im jeweiligen Land  auswählen. 


Haben Sie das gesuchte Unternehmen gefunden, können Sie durch „Hinzufügen“ die Akte neu anlegen und das Unternehmen fortan im Bereich „Offene Akten“ aufrufen. Pro Unternehmen kann eine einzige Akte angelegt werden. Ist ein Unternehmen bereits in „Offene Akten“ oder „Bestand“ vorhanden, kann dieses nicht neu hinzugefügt werden.

Finden Sie das Unternehmen nicht direkt, nutzen Sie bitte die folgend beschriebene erweiterte Suche, um die Suchanfrage mit mehr Details zu konkretisieren.







Es müssen mindestens drei Buchstaben in die obige Suchleiste eingegeben werden. Dies gilt auch für die erweiterte Suche. Einzige Ausnahme ist die Eingabe der vollständigen Anbieter-ID.



Sollten Sie ergänzende Angaben zum gesuchten Unternehmen haben, können Sie diese in der erweiterten Suche angeben, um so schneller das gewünschte Unternehmen zu ermitteln. Klicken Sie für das erweitern der Suche rechts neben der Länderauswahl auf “Erweiterte Suche”. Die Suche wird sich nun ausklappen.


Mögliche Angaben sind dabei:

- Der Name des Unternehmens

- Inhaber des Unternehmens

- Branchenschlüssel

- Straße / Postleitzahl / Ort

- Handelsregisternummer

- Registergericht

- LEI-Nummer

- Anbieter ID (Schufa ID oder DUNS Number für Gesellschaften mit Sitz im Ausland)

- Steuer-ID

- Telefonnummer

Auch hier können Sie anschließend durch „Hinzufügen“ eine neue Akte anlegen und das Unternehmen fortan im Bereich „Offene Akten“ abrufen.

Überprüfen Sie bei einer erfolglosen Suche Ihre Angaben (korrekter Name des Unternehmens etc.). Löschen Sie ggf. die Adresse raus. Sollten Sie Angaben wie die Handelsregisternummer oder das Handelsregister zur Hand haben, bietet die Eingabe dieser Daten eine 100%ige Trefferchance.


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